Sehr geehrte Kunden,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 der Gesetzesvorlage des Bundestages zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt.
Was bedeutet das für Sie als unsere Kunden: Ab dem 2.1.2020 sinkt die Meldeschwelle bis zu der ein Tafelgeschäft möglich ist auf Euro 2000. Sie können dann nur noch bis Euro 1999,99 anonym Edelmetalle erwerben. Damit sind alle Barren größer eine Unze Gold vom anonymen Erwerb ausgeschlossen.
Sie können selbstverständlich weiterhin bei uns bar einkaufen, müssen sich aber bei Rechnungsbeträgen ab Euro 2000 ausweisen und einer Erfassung Ihrer persönlichen Daten zustimmen. Die genaue Ausgestaltung dieser Meldepflichten, werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben.
Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit für Ihre Investition in Edelmetalle.
Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH