Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
es droht die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie (EU) durch den Gesetzgeber. Darin wird u.a. für Kunst- und Edelmetallhändler eine Absenkung der Bargeldschwelle von 10.000 € auf nur noch Euro 2.000 € zu Beginn des Jahres 2020 erwogen. Ab diesem Zeitpunkt wären Händler der o. g. Branchen verpflichtet, Barzahler ab 2.000 € zu identifizieren. Ein anonymes Tafelgeschäft bis 10.000 € wie bisher, wäre dann nicht mehr möglich.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit für anonyme Einkäufe von Edelmetallen. Gerne beraten wir Sie dazu in unserem Ladengeschäft.
Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH
es droht die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie (EU) durch den Gesetzgeber. Darin wird u.a. für Kunst- und Edelmetallhändler eine Absenkung der Bargeldschwelle von 10.000 € auf nur noch Euro 2.000 € zu Beginn des Jahres 2020 erwogen. Ab diesem Zeitpunkt wären Händler der o. g. Branchen verpflichtet, Barzahler ab 2.000 € zu identifizieren. Ein anonymes Tafelgeschäft bis 10.000 € wie bisher, wäre dann nicht mehr möglich.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit für anonyme Einkäufe von Edelmetallen. Gerne beraten wir Sie dazu in unserem Ladengeschäft.
Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH