Absenkung der Bargeldschwelle für Edelmetalle auf nur noch Euro 2.000 €

Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

es droht die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie (EU) durch den Gesetzgeber. Darin wird u.a. für Kunst- und Edelmetallhändler eine Absenkung der Bargeldschwelle von 10.000 € auf nur noch Euro 2.000 € zu Beginn des Jahres 2020 erwogen. Ab diesem Zeitpunkt wären Händler der o. g. Branchen verpflichtet, Barzahler ab 2.000 € zu identifizieren. Ein anonymes Tafelgeschäft bis 10.000 € wie bisher, wäre dann nicht mehr möglich.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit für anonyme Einkäufe von Edelmetallen. Gerne beraten wir Sie dazu in unserem Ladengeschäft.

Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH

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