Sehr geehrte Kunden,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 der Gesetzesvorlage des Bundestages zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt.
Was bedeutet das für Sie als unsere Kunden: Ab dem 2.1.2020 sinkt die Meldeschwelle bis zu der ein Tafelgeschäft möglich ist auf Euro 2000. Sie können dann nur noch bis Euro 1999,99 anonym Edelmetalle erwerben. Damit sind alle Barren größer eine Unze Gold vom anonymen Erwerb ausgeschlossen.
Sie können selbstverständlich weiterhin bei uns bar einkaufen, müssen sich aber bei Rechnungsbeträgen ab Euro 2000 ausweisen und einer Erfassung Ihrer persönlichen Daten zustimmen. Die genaue Ausgestaltung dieser Meldepflichten, werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben. Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit für Ihre Investition in Edelmetalle.

Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Firma hat im diesjährigen Edelmetallhändler-Test der Finanzzeitung Euro am Sonntag mit „Gut“ abgeschlossen und den 6. Platz unter 14 getesteten Händlern belegt. In der Kategorie „Handel“ konnten wir einen sehr guten 3. Platz erreichen. Dieses Ergebnis ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich.

Wir bedanken uns für Ihre Treue und freuen uns auf weitere Geschäfte mit Ihnen.

Das Jahr 2020 wird für Sie als Kunden und für uns als Händler einige Änderungen mit sich bringen. Vorallem betrifft das das Thema Tafelgeschäfte, deren Höhe vom Gesetzgeber ab dem 1.1.2020 auf Euro 2000 gesenkt wird. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein geruhsames Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins Neue Jahr.

Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH
S & R Edelmetalle GmbH
Gostritzer Straße 61, 01217 Dresden
+49 (0) 351 - 871 80 14
anfrage@muenzdiscount.de
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