Neues Geldwäschegesetz seit dem 26.06.2017
wir möchten Sie über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung zur Geldwäsche informieren:
der Gesetzgeber hat seit dem 26.06.2017 das Geldwäschegesetz neu geregelt. Konkret bedeutet dies die Absenkung der gewohnten anonymen Bargeldtransaktionen (Tafelgeschäfte) auf 9.999,99 Euro. Diese Grenze gilt für Kauf sowie Verkauf von Edelmetallen.
Wir beraten Sie gerne vor Ort in unserem Ladengeschäft www.edelmetalladen.de oder telefonisch.
Ihr Team der S&R Edelmetalle GmbH
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der Gesetzgeber hat seit dem 26.06.2017 das Geldwäschegesetz neu geregelt. Konkret bedeutet dies die Absenkung der gewohnten anonymen Bargeldtransaktionen (Tafelgeschäfte) auf 9.999,99 Euro. Diese Grenze gilt für Kauf sowie Verkauf von Edelmetallen.
Wir beraten Sie gerne vor Ort in unserem Ladengeschäft www.edelmetalladen.de oder telefonisch.
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